Energie für
das Handwerk

1 Der Ökostrom von rhenag ist zertifizierter Ökostrom aus 100 % Wasserkraft. Weitere Informationen finden Sie in unter dem Menüpunkt Energieträgermix und dem Dokument zur Stromkennzeichnung.
2 Neukunde ist, wer nicht von rhenag Rheinische Energie AG in den letzten 6 Monaten vor Vertragsschluss in der jeweiligen Sparte (Strom, Erdgas, Wärmestrom) mit Energie versorgt wurde.
3 Die eingeschränkte Preisgarantie im Strom gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Messstellenbetrieb inkl. Messung. Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Stromsteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Umlagen und Aufschläge nach § 12 Abs. 1 EnFG und Umlage nach § 18 AbLaV sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details finden Sie in den AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.
Die eingeschränkte Preisgarantie im Erdgas gilt für den angegebenen Zeitraum (Preisgarantiezeitraum) und umfasst die Preisbestandteile Beschaffungs- und Vertriebskosten und abweichend von Punkt 3.2 der AGB das Entgelt für Netzentgelte und Entgelt für Messstellenbetrieb inkl. Messung. Die anderen Preisbestandteile Umsatzsteuer, Energiesteuer (Regelsatz), Konzessionsabgaben, Kosten nach § 26 Abs. 1 Energiesicherungsgesetz und Bilanzierungsumlage sind nicht fest vereinbart. rhenag Rheinische Energie AG nimmt Preisänderungen nach Ziffer 3.3 ff. der AGB vor. Details finden Sie in den AGB, zu finden in unseren Downloads unter dem Stichwort: Erdgas / Rechtliches oder hier.
4 Alle Preisangaben inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Werte aus Übersichtsgründen z.T. gerundet, Grund- und Verbrauchspreis werden auf der Basis von Nettopreisen ermittelt und erhöhen sich abschließend um die zum Stichtag gültige Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag.
5 Für die Belieferung mit Strom für Ihre Stromwärmepumpe, muss Ihre Wärmepumpe mit einem eigenen Stromzähler ausgestattet sein. Ihrerseits wird somit ein Stromzähler für die Wärmepumpe und ein Stromzähler für Haushaltsstrom benötigt.
6 Ein intelligentes Messsystem (iMS), auch Smart Meter genannt, ist ein digitaler Stromzähler, der mit einem hochsicheren Kommunikationsmodul (Smart Meter Gateway, auch SMGW) ausgestattet ist. Hier haben wir für Sie weitere Informationen zum iMS aufgeführt. Weitere Informationen zum intelligenten Messsystem finden Sie auf der Webseite der Bundesnetzagentur.
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen zum dynamischer Stromtarif finden Sie in unseren Downloads unter dem Stichwort: Strom / Rechtliches oder hier.
7 Der Kosten setzen sich aus drei Preisbestandteilen zusammen: dem Grundpreis (in €/Monat) + dem fixen Arbeitspreis (fester Betrag in ct/kWh) + dem dynamischen Börsenstrompreis (variable Bezugskosten des Stroms am EPEX-Spotmarkt Day-ahead Auktion für Deutschland und Luxemburg, in ct/kWh).
8 Bis das iMS vom Messstellenbetreiber so konfiguriert ist, dass rhenag die erforderlichen Stromverbrauchswerte erhält, ersetzt ein Übergangspreis den Arbeits- und Börsenstrompreis. Der Übergangspreis beträgt 35,13 ct/kWh. Der Grundpreis beträgt 16,00 € pro Monat.
* Pflichtfeld zur weiteren Tarifberechnung.
Gemeinsam stark: Ihr Innungstarif für mehr Planbarkeit im Betrieb
Sie packen jeden Tag an und halten den Betrieb am Laufen. Da braucht es einen Energiepartner, der Sie versteht: verlässlich, nah und regional.
In der Innung hält man zusammen und packt gemeinsam an. Genau dafür stehen auch die exklusiven Innungs-Tarife im Rhein-Sieg-Kreis - konzipiert in Zusammenarbeit mit der Kreishandwerkerschaft Bonn Rhein-Sieg.
Innungs-Tarife mit echtem Mehrwert
Viele Betriebe stehen heute vor derselben Herausforderung: Die Energiekosten belasten die laufende Kalkulation, die Marktlage bleibt unruhig und im Alltag fehlt oft die Zeit, sich lange mit Tarifen auseinanderzusetzen. Zwischen Kundenterminen, Baustellen, Angeboten und Personalplanung bleibt Energie häufig ein Thema, das mitläuft obwohl es für die wirtschaftliche Sicherheit des Betriebs so wichtig ist.

Exklusive Tarife mit 30 Monaten Preisgarantie
Mit unseren exklusiven Tarifen InnungsSTROM & InnungsGAS Rhein-Sieg24 gibt es dafür eine Lösung, die zu Ihrem Arbeitsalltag passt: klar, fair und auf Innungsbetriebe zugeschnitten.
- 24 Monate Laufzeit
- 30 Monate Preisgarantie
- einen festen persönlichen Ansprechpartner bei rhenag
- exklusive Konditionen für Innungsmitglieder
Das gibt Ihnen vor allem eines: mehr Planbarkeit im Betrieb.
Mehr Sicherheit bei der Planung. Mehr Verlässlichkeit für Ihre Kalkulation. Und weniger Unsicherheit bei einem Thema, das im Alltag oft zu viel Zeit kostet.

150 Euro pro Vertrag für die Ausbildungsförderung
Besonders stark: Mit jedem abgeschlossenen Vertrag profitieren nicht nur Sie selbst.
150 Euro pro Vertrag fließen direkt an die Kreishandwerkerschaft Rhein-Sieg — zweckgebunden für die Ausbildungsförderung. Bei zwei abgeschlossenen Verträgen erhöht sich die Summe auf 400 Euro.
Das heißt: Sie sichern Ihren eigenen Betrieb ab und helfen gleichzeitig mit, das Handwerk in der Region stark in die Zukunft zu führen.
So wird aus einem Tarif mehr als nur ein Vertrag. Er wird zu einer Entscheidung für Verlässlichkeit, für Zusammenhalt und für den Nachwuchs im Handwerk.
Ganz wichtig: Damit der Förderbetrag ausgezahlt werden kann, geben Sie bitte im Bestellprozess unter "Aktionsname" Ihre Mitgliedsnummer als Innungsmitglied an.
Vorteile der Innungs-Tarife auf einen Blick
Stabile Energiepreise für verlässliche Kalkulation und maximale Planungssicherheit.
Ein fester rhenag-Ansprechpartner, der Ihren Betrieb kennt.
150 € pro Vertrag zur Ausbildungsförderung im regionalen Handwerk.

Nutzen Sie jetzt den Innungs-Tarif für Ihren Betrieb im Rhein-Sieg-Kreis
Sichern Sie sich planbare Energiekosten, einen persönlichen Ansprechpartner und unterstützen Sie mit jedem Vertrag die Ausbildung im regionalen Handwerk.
Sie haben Fragen?
Wir helfen Ihnen gerne weiter - nutzen Sie einfach unser Kontaktformular.
Wissenswertes zu den Innungstarifen
Muss ich bei Aufgabe der Bestellung nachweisen, dass ich ein Innungsmitglied bin?
Damit wir den Tarifabschluss einem Innungsmitglied zuordnen können, muss die Mitgliedsnummer bitte unbedingt im Bestellprozess unter „Aktionsname“ mit angegeben werden.

Ich bin bereits Kunde bei der rhenag. Kann ich meinen aktuellen Tarif gegen einen der Innungs-Tarife ersetzen?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Schreiben Sie uns dazu bitte eine E-Mail an Vertrieb-EVP@rhenag.de – wir prüfen die Umstellung und melden uns kurzfristig bei Ihnen.
Ich habe mehrere Standorte mit meinem Handwerksbetrieb. Wie oft kann ich den Tarif abschließen?
Die Tarife können mehrfach abgeschlossen werden. Voraussetzung ist, dass Sie Ihre Mitgliedsnummer der Innung in der Bestellstrecke unter „Aktionsname“ mit angeben.

Bis wann erhält die Innung den Förderbetrag?
Die Auszahlung erfolgt einmal jährlich, spätestens zum 30.11. des laufenden Jahres – gebündelt für alle in diesem Zeitraum abgeschlossenen Verträge.

